Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Vermeidbare Barrieren bedeuten eine Benachteiligung oder einen Ausschluss. Damit sind Barrieren diskriminierend.
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Seiten und Inhalte auch für behinderte Menschen zugänglich sind. Die Barrierefreiheit ist sogar in der so genannten "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik" (BITV) gesetzlich vorgeschrieben.
Seit einigen Jahren existieren auch international gültige Empfehlungen, die so genannten "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte", mit der englischen Abkürzung auch als WCAG oder WCA Guidelines bezeichnet. Die BITV enthält ebenfalls einen verbindlichen Katalog von Anforderungen.
Leider sind viel Internetseiten heute immer noch nicht barrierefrei. Die gilt auch für die Angebote von Ämtern und Behörden.