Netzwerk Persönliches Budget

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Systemwechsel bei den Hilfen für Behinderte

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget bedeutet einen Systemwechsel bei der Erbringung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Der EU Antidiskriminierungsverband leistet mit seinem "Netzwerk Persönliches Budget" Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Initiative trifft sich regelmäßig ab 16. 7. jeden Mittwoch um 16 Uhr in den Räumen der KISS (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland), Futterstraße 27 in Saarbrücken sowie donnerstags zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr im Ottweiler Rathaus, Verwaltungsgebäude Zimmer 7.

Weitere Informationen erhalten Betroffene und Interessierte auch unter der Telefonnummer 0177 / 311 03 78 sowie unter per E-Mail.

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungserbringung für Menschen mit einer Behinderung. Anstatt eine Sachleistung oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen können sie sich einen Geldbetrag auszahlen lassen, mit dem sie sich die notwendige Hilfe im erforderlichen Umfang selbst beschaffen und selbst bezahlen. Dieser Geldbetrag ist das Persönliche Budget.

Was ist das Ziel des "Persönlichen Budgets"?

Der EU Antidiskriminierungsverband e.V. (ADVS e.V.) tritt für ein möglichst selbst bestimmtes und unabhängiges Leben für Menschen mit Behinderungen ein.

Auch das Behindertenrecht verweist an vielen Stellen ausdrücklich auf Selbstbestimmung und eigene Verantwortung. Diesen Zielen dient auch das in §17 Absatz 2 SGB IX genannte Persönliche Budget.

„Leistungsberechtigte können durch das Persönliche Budget selbst entscheiden, welche Hilfen sie überhaupt und wann sie diese Hilfen in Anspruch nehmen sowie wie und durch wen“, heißt es in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 15/1514, Seite 72). Seit 1. 1. 2008 besteht auf das Persönliche Budget in der Regel ein Rechtsanspruch. Auch wer keinen anerkannten Grad der Behinderung hat, kann ein Persönliches Budget beanspruchen, wenn er einen Bedarf hat.

Systemwechsel bei der Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Das Persönliche Budget wird von Experten als ein wichtiger Meilenstein der Behindertenpolitik angesehen. Das Persönliche Budget ist Ausdruck eines Systemwechsels bei der Unterstützung behinderter Menschen. Stand bisher eine von Institutionen und Leistungserbringern organisierte pauschale Hilfe im Vordergrund, so rückt nun der behinderte Mensch als aktiver Klient, Kunde von Teilhabe-Dienstleistungen oder sogar Arbeitgeber in den Mittelpunkt. Der behinderte Mensch hat durch die Verfügung über Geld einen deutlich größeren Einfluss auf Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Leistungserbringung. Damit werden rein theoretisch individuelle Formen der Hilfen möglich, die es vorher nicht gab.

In der Praxis muss sich die neue Leistungsform zuerst noch etablieren. Es gibt eine Reihe von Hindernissen, die überwunden werden müssen. Die Möglichkeit ein persönliches Budget sachgerecht zu beantragen, zu verwalten und möglichst effektiv und zielführend einzusetzen, bringt zusätzliche Anforderungen an den Leistungsberechtigten (dem Menschen mit einer Behinderung) mit sich. Es fehlt bisweilen an sozialrechtlichen Grundkenntnissen ebenso wie an praktischen Erfahrungen und einem Überblick über mögliche Leistungserbringer. Nach herrschender Meinung sind auch eventuelle Zusatzkosten einer Budgetverwaltung und Budgetberatung aus dem Budget selbst zu bestreiten.

Netzwerk Persönliches Budget

Behinderte Menschen sind oft die besten Experten in eigener Sache. Der EU Antidiskriminierungsverband vertritt die Ansicht, dass die Unterstützung und Informa-tion der Betroffenen gut durch gegenseitige Hilfe erfolgen kann. Beratung untereinander (Peer-Counseling) und Beistandschaften in Form eines Beratungs-, Unterstützungs- und Selbsthilfenetzwerks sind geeignete Wege, das Problem zu lösen und die Chancen des Persönlichen Budgets zu nutzen.

Unser Ziel ist es, ehrenamtliche Selbsthilfe-Strukturen entstehen zu lassen, die den behinderten Menschen in Bezug auf das Persönliche Budget ange-messen beraten und unterstützen könnten. Zu diesem Zweck organisiert der EU Antidiskriminierungsverband zurzeit das „Netzwerk Persönliches Budget“. Fachlich und organisatorisch betreut wird das Projekt von Herrn Dipl.-Soz. Michael Botzet. Das Projekt wird von der Aktion Mensch im Rahmen des Programms "DieGesellschafter.de" gefördert.

An wen wir uns wenden

Unser Projekt wendet sich vor allem an Menschen mit Behinderungen, die potenziell oder tatsächlich Leistungen zur Teilhabe erhalten können inklusive ihrer Angehörigen Bekannten und Freunde. Es werden keine Einschränkungen bezüglich der Behinderungsart gemacht. Durch fachliche Information, organisatorische Hilfestellungen und persönliche Unterstützung wollen wir alle die selbst Anspruch auf ein Persönliches Budget haben sowie deren Verwandte, Bekannte und Freunde unterstützen, damit sie andere unterstützen können. Wir wenden uns auch an Organisationen, Vereine und Einzelpersonen, die sich für das Persönliche Budget interessieren und die gerne andere unterstützen wollen.

Weitere Informationen

Sie erhalten weitere Informationen zum Thema Persönliches Budget erhalten Sie unter "Fragen und Antworten" auf unseren Seiten.

Netzwerk Persönliches Budget

Michael Botzet
Heinrich-Köhl-Str. 6
66113 Saarbrücken

0177 / 3 11 03 78

E-Mail: budget@antidiskriminierungsverband.eu

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