(27.5.2008) „Niemand darf aufgrund von Bedürftigkeit bzw. zeitweilig schwieriger finanzieller Situationen diskriminiert, sprich: vom allgemeinen Zahlungsverkehr oder vom üblichen Bankenverkehr ausgeschlossen werden“, sagt Nicolai Wiedow, Vorsitzender des EU Antidiskriminierungsverband e. V. Somit könnten beispielsweise Sozialleistungen nicht an Bedürftige überwiesen werden. Das Abholen eines Schecks ist mit zusätzlichem Aufwand für den Leistungsempfänger und auch für die zahlende Behörde verbunden, der vermeidbar wäre.
Der EU Antidiskriminierungsverband fordert daher von den Kreditinstituten, dass diese jedem ohne Ansehen der Person auf Anfrage ein Konto einrichten.
(26.5.2008) Zur Information über das Thema Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen findet am 12.6. ab 15 Uhr eine öffentliche Informations-veranstaltung im Bürgerhaus Ottweiler-Lautenbach (Schönbachstr. 7) statt. Veranstalter sind der EU Antidiskriminierungsverband e.V. und der Behindertenbeauftragte der Stadt Ottweiler, Ralf Georgi. Die Vortragsveranstaltung ist Bestandteil des Projekts „Netzwerk Persönliches Budget“ des EU Antidiskriminierungsverbandes e.V. Mehr...
(20.12.2007) Der EU Antidiskriminierungsverband e. V. verurteilt das benachteiligende Verhalten gegenüber in der Mobilität eingeschränkten behinderten Menschen durch Mitarbeiter der Landeswahlleiterin und fordert positive Maßnahmen für Behinderte zur Herstellung von Barrierefreiheit auch bei der Teilhabe am politischen Leben. Mehr ...
(19.12.07) Der EU Antidiskriminierungsverband bietet Diskriminierungsopfern jetzt Hilfe und Beratung an. Dazu wird ab sofort eine Beratungsstelle in Niederlinxweiler (St. Wendel) in der Oberlinxweiler Str. 23 b eingerichtet. Mehr...
Großes Interesse an der Arbeit des EU Antidiskriminierungsverbands e.V. anlässlich der EU-Trucktour für Vielfalt und Chancengleichheit in Saarbrücken. Mehr...
(5.7.2007) Am 2.7. 2007 fand eine öffentliche Bildungs- und Informationsveranstaltung des EU Antidiskriminierungsverbands e.V. (ADVS) zu den rechtlichen Regelungen des Diskriminierungsschutzes statt. Mehr...
(6.6.2007) Der EU Antidiskriminierungsverband e.V. kritisiert, dass die verwendeten Antragsformulare zur Erlangung der Mobilitätshilfe weder behindertengerecht noch barrierefrei sind. Mehr...
(5.6.2007) Der Antidiskriminierungverband Saar hält die praktische Umsetzung der Mobilitätshilfen für Behinderte zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben für stark verbesserungswürdig. Es fehlt bei den Gemeinden oft an der entsprechenden Kenntnis der Richtlinien. Mehr...
(31.5.2007) Der neu gegründete Antidiskriminierungverband Saar kritisiert die Benachteilung von Behinderten und älteren Arbeitnehmern. Mehr...
Zur Information über das Thema Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen findet am 12.6. ab 15 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Ottweiler-Lautenbach (Schönbachstr. 7) statt. Veranstalter sind der EU Antidiskriminierungsverband e.V. und der Behindertenbeauftragte der Stadt Ottweiler, Ralf Georgi. Als Referenten werden Herr Alfred Wulff, Referatsleiter im Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Herr Thomas Jungfleisch vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz über das Thema Persönliches Budget informieren und für Fragen zu Verfügung stehen.
Die Vortragsveranstaltung ist Bestandteil des Projekts „Netzwerk Persönliches Budget“ des EU Antidiskriminierungsverbandes e.V. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es, Menschen bei der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets durch Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen. In den kommenden Monaten soll ein ehrenamtliches Selbsthilfe-, Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk im Saarland entstehen.
Durch das Persönliche Budget haben Betroffene die Möglichkeit, sich, anstatt eine Dienst- oder Sachleistung in Anspruch zu nehmen, einen Geldbetrag – das so genannte Persönliche Budget - auszahlen zu lassen, mit dem sie selbst die notwendige Hilfe und Unterstützung beschaffen können. Im Prinzip können Leistungsberechtigte durch das Persönliche Budget selbst entscheiden, welche Hilfen sie im Einzelnen, in welchem Umfang und von wem in Anspruch nehmen.
Das Persönliche Budget wird von Experten als Teil eines Systemwechsels von institutionell geprägten Hilfstypen zu mehr individuelleren und personenzentrierten Hilfeformen betrachtet. „Das Persönliche Budget ist ein wichtiger Meilenstein der Behindertenpolitik. Nachdem einige europäische Länder diese Leistungsform schon seit längerem kennen, wird das Persönliche Budget nun auch Bestandteil der Leistungserbringung in Deutschland. In der Praxis muss sich die neue Leistungsform noch allgemein etablieren“, sagt Michael Botzet, Pressesprecher des EU Antidiskriminierungsverbands.
Um die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu fördern wird der gemeinnützige Verein in den kommenden Monaten im Saarland ein „Netzwerk Persönliches Budget“ aufbauen. Ziel ist es, ehrenamtliche Selbsthilfestrukturen entstehen zu lassen, bei denen sich Betroffenen gegenseitig unterstützen und beraten. „Behinderte Menschen sind Experten in eigener Sache. Wir vertreten die Ansicht, dass die Unterstützung und Beratung der Betroffenen untereinander ein geeigneter Weg ist, die Risiken des Persönlichen Budgets zu umschiffen und die Chancen angemessen zu nutzen“, beschreibt Botzet die Philosophie des Vorhabens. Betroffene und Interessierte unterstützt der Verein aktiv in allen Fragen, die mit dem Thema zusammenhängen. Das Projekt wird von der Aktion Mensch durch das Förderprogramm „Die Gesellschafter“ unterstützt.
Zur allgemeinen Information für Betroffene und Interessierte zum Thema Persönliches Budget findet am 12.6. um 15 Uhr im Bürgerhaus Ottweiler-Lautenbach (Schönbachstr. 7, 66564 Ottweiler) eine öffentlichen Informationsveranstaltung statt. Als Referenten stehen Herr Alfred Wulff, Referatsleiter „Politik für behinderte Menschen“ im Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Herr Thomas Jungfleisch vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Verfügung. Der EU Antidiskriminierungsverband führt die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Ottweiler, Herrn Ralf Georgi, durch.
(20.12.2007) Der EU Antidiskriminierungsverband e. V. verurteilt das benachteiligende Verhalten gegenüber in der Mobilität eingeschränkten behinderten Menschen durch Mitarbeiter der Landeswahlleiterin und fordert positive Maßnahmen für Behinderte zur Herstellung von Barrierefreiheit auch bei der Teilhabe am politischen Leben.
Der EU Antidiskriminierungsverband kritisiert das Verhalten von Mitarbeitern der Landeswahlleiterin im Saarland. Ein Einzelbewerber für die Bürgermeisterwahl in Ottweiler hatte seine Kandidatur u. a. auch von einer Reihe schwerbehinderter und in der Mobilität eingeschränkter Menschen unterstützen lassen wollen. Das saarländische Kommunalwahlrecht sieht hierzu nach Ansicht der Wahlleitung die Ableistung der persönlichen Unterstützer-Unterschrift vor Ort vor. Wäre dies so, würde dies faktisch bedeuten, dass entsprechend behinderte Menschen eine Unterschrift nicht leisten könnten.
Damit wären sie in ihren demokratischen Rechten eindeutig eingeschränkt.
Tatsächlich waren auch einige schwerbehinderte und in der Mobilität eingeschränkte Unterstützer wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage, persönlich zu erscheinen. Der zuständige Mitarbeiter und auch Mitarbeiter der Landeswahlleiterin waren dabei der Auffassung, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, die notwendige Unterstützungsunterschrift an einem anderen Ort als bei der entsprechenden Behörde abzuleisten. Eine spezielle Regelung für schwerbehinderte, kranke und nicht mobile Menschen sei in den entsprechenden saarländischen Gesetzen nicht vorgesehen und komme nicht in Frage. Könne man nicht erscheinen, dann könne man auch keine Unterstützungs-Unterschrift leisten.
Ralf Georgi, stellvertretender Vorsitzender des EU Antidiskriminierungsverbandes und Behindertenbeauftragter der Stadt Ottweiler, sieht in dieser Verfahrensweise eine Benachteiligung von schwerbehinderten Menschen: „Wir haben den Artikel 3 des Grundgesetzes, wir haben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und wir haben insbesondere ein Behindertengleichstellungsgesetz. All diese Gesetze schreiben unmissverständlich Barrierefreiheit vor. Es kann demnach nicht sein, dass die Mobilität eine notwendige Voraussetzung der politischen Willensbildung sein soll.“ Für Georgi sind solche Verfahrensweisen ein gutes Beispiel dafür, wie weit die Realität von den Grundsätzen der Barrierefreiheit und Chancengleichheit entfernt ist: „In der Praxis zeigt sich eben immer wieder sehr deutlich, dass bestimmte Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und insbesondere auch der politischen Partizipation auf gesunde und voll mobile Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind. Schwerbehinderte, kranke und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen können eben nicht immer zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort erscheinen, um eine Unterschrift abzuleisten. Sollen sie deshalb von der Teilhabe ausgeschlossen werden?“
Der EU Antidiskriminierungsverband hält angesichts solcher benachteiligender Praktiken eine Regelung für notwendig, die es auch nicht-mobilen Behinderten ermöglicht, am politischen Leben teilzunehmen. Der Grundsatz der Barrierefreiheit gilt auch und für die politische Teilhabe.
Der EU Antidiskriminierungsverband fordert hier von der Politik eine eindeutige Regelung, die eine Benachteiligung behinderter Menschen ausschließt.
Diskriminierung vermeiden und Chancengleichheit herstellen ist das Leitbild des EU Antidiskriminierungsverbands (ADVS). Der Verein bietet Diskriminierungsopfern jetzt Hilfe und Beratung an. Dazu wird ab sofort eine Beratungsstelle in Niederlinxweiler (St. Wendel) in der Oberlinxweiler Str. 23 b eingerichtet. „Beratung ist wichtig. Viele Menschen werden diskriminiert und nehmen das einfach so hin„, sagt Heike Hell, stellvertretende Vorsitzende des Vereins. Nach Einschätzung des ADVS werden besonders behinderte Menschen diskriminiert. Diese werden im Alltag oft mit Barrieren konfrontiert oder von der Teilhabe an Bildung oder am Erwerbsleben wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen. „Wir werden Menschen, die diskriminiert werden oder von Benachteiligungen betroffen sind, in jeder Weise unterstützen sich zur Wehr zu setzen“, sagt Hell. So können Diskriminierungsopfer unter Umständen Schadensersatz oder Schmerzensgeld einfordern.
Weitere Informationen erhalten Interessierte per E-Mail unter info@antidiskriminierungsverband.eu sowie telefonisch unter 06851 / 93 76 09
„Auch in Saarland wird diskriminiert“, stellte der Sprecher des EU Antidiskriminierungsverbands e.V. (ADVS), Michael Botzet beim Pressegespräch anlässlich der EU-Diversity-Tour 2007 „für Vielfalt – gegen Diskriminierung“ fest.

Diskriminierung sei teils offen und direkt, teils aber auch subtil, wie sich bei rassistischen Witzen zeige.
Diskriminierung bedeute auch häufig den Ausschluss vom Beruf. Dass man mit 50 Jahren zu alt für eine Ausbildung oder mit 45 zu alt für die Jugendsozialarbeit sei, sei eine glatte Altersdiskriminierung.
Doppelt problematisch sei die Situation von behinderten Menschen.
So befürchteten Arbeitgeber häufig zusätzliche Investitionen für die Einrichtung eines Behindertenarbeitsplatzes. Zum anderen herrsche das Vorurteil, behinderte Arbeitnehmer seien sehr häufig krank und nicht leistungsfähig.
„Die Erfahrung ist aber die: Wenn ein behinderter Mensch auf dem richtigen Arbeitsplatz eingesetzt wird, dann kann er 100 Prozent behindert sein und ist doch 150 Prozent leistungsfähig“, so Botzet.
Neben beruflichen Problemen seien Behinderte im Alltag häufig mit Barrieren konfrontiert. So sei es für einen Rollstuhlfahrer fast unmöglich auf vielen wichtigen Strecken ohne fremde Hilfe mit der Bahn zu fahren.
Auch viele Behördenformulare seien zu kompliziert und unverständlich und damit nicht barrierefrei. Nicht die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllten teilweise auch die Homepages verschiedener saarländischen Städte und Gemeinden. Dies könne man sehr leicht durch Anwendung entsprechender Testprogramme feststellen.

Auf großes Interesse bei der EU-Truck-Tour in Saarbrücken stieß auch das Antidiskriminierungsquiz, zu dem der ADVS die Fragen geliefert hatte. Am Tour-Stand des ADVS konnten Interessierte und Betroffene sich über den Schutz vor Diskriminierung in der Europäischen Union und in Deutschland informieren.
Am 2.7. 2007 fand eine öffentliche Bildungs- und Informationsveranstaltung des EU Antidiskriminierungsverbands e.V. (ADVS) zu den rechtlichen Regelungen des Diskriminierungsschutzes statt. Im Laufe des Ganztagesseminars, das im Unternehmer- und Technologiezentrum St. Wendel (UTZ) stattfand, wurden Interessierte in die arbeitsrechtlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie in die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union eingeführt. Als Referent fungierte Michael Botzet, Mitgesellschafter von Dr. Wagner, Botzet und Partner. Unterstützt und finanziell gefördert wurde das Seminar des Antidiskriminierungsverbandes von Job4Handicap e.V. und von der Aktion Mensch.
Das Seminarangebot stieß nicht nur bei Insidern sondern auch bei Unternehmern auf großes Interesse. „Das Interesse zeigt, dass das Thema aktuell und wichtig ist“, wertet Nicolai Wiedow, Vorsitzender des ADVS, das positive Echo der Veranstaltung. Das Interesse am Seminar hat vielleicht noch einen anderen Hintergrund. Laut § 12 des AGG sind Unternehmen nämlich angehalten, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Laut der der Richtlinie des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom 1.1.2007 erhalten in ihrer Mobilität eingeschränkte Behinderte eine Mobilitätshilfe, die sich je nach Art der Behinderung neben einer Geld-Pauschale auch auf die Kosten einer Abholung oder einer Begleitperson erstrecken kann.
Nach Ansicht des EU Antidiskriminierungsverbands e.V. ist das für die Beantragung der Mobilitätshilfe erforderliche Formular nicht barrierefrei. Das führe dazu, dass faktisch zustehende Hilfen nicht in Anspruch genommen würden. Das Formular sei umständlich im Behördendeutsch formuliert und damit unverständlich. Es enthalte zudem völlig irrelevante Fragen.
„Was hat es mit der Sache zu tun, wenn im Formular ein hilfebedürftiger Mensch tatsächlich die Frage beantworten muss, ob er in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt oder veräußert hat? Das weiß niemand mehr, und das hat auch wirklich gar nichts mit der gegenwärtigen Hilfebedürftigkeit zu tun“, sagt Heike Hell vom EU Antidiskriminierungsverband e.V.. Auch sei das Formular wegen der verwendeten kleinen Schrift gerade für Menschen mit einer zusätzlichen Einschränkung des Sehvermögens nicht lesbar.
„Wir haben den Eindruck, dass hier Hürden und Barrieren für die Antragstellung aufgebaut werden, die es nach dem Grundsatz der Barrierefreiheit im Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz, der insbesondere für Behördenformulare gilt, eigentlich nicht geben dürfte“, betont Heike Hell. Der Grundsatz der Barrierefreiheit bedeutete ganz konkret, dass Antragsformulare einfach, verständlich und vor allem verfügbar seien, so dass auch ein stärker behinderter Mensch ohne fremde Hilfe und ohne übermäßigen Aufwand in den Genuss der ihm zustehenden Hilfen komme.
Das aktuelle Mobilitätshilfeformular sei das Gegenteil von barrierefrei und müsse daher umgehend durch ein barrierefreies ersetzt werden.
Laut der der Richtlinie des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom 1.1.2007 erhalten in ihrer Mobilität eingeschränkte Behinderte eine Mobilitätshilfe, die sich je nach Art der Behinderung neben einer Geld-Pauschale auch auf die Kosten einer Abholung oder einer Begleitperson erstrecken kann.
Der EU Antidiskriminierungsverband e.V. kritisiert vor allem die praktische Umsetzung dieser Richtlinie. Bei den saarländischen Gemeinden fehle es an Ansprechpartnern, wie auch an der Kenntnis dieser Richtlinie überhaupt. So müssten die notwendigen Antragsformulare von behinderten Menschen direkt vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz oder über freie Träger angefordert werden, weil sie vor Ort nicht vorrätig seien. „Gerade behinderte Menschen benötigen unbürokratische Hilfe und Beratung vor Ort durch die Gemeinden. Es kann nicht sein, dass die einem behinderten Menschen zustehende Hilfe faktisch nicht in Anspruch genommen wird, weil niemand Bescheid weiß und keine Formulare zur Verfügung stehen“, sagt Heike Hell vom EU Antidiskriminierungsverband e.V..
„Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass Behinderte, ältere Menschen und ältere Arbeitnehmer eine schlechtere Behandlung im Beruf und Gesellschaft erfahren als jüngere und Nicht-Behinderte. Eine solche Ungleichbehandlung ist persönlich verletzend und diskriminierend. Sie muss verhindert und beseitigt werden.“ Mit diesen Worten umreißt der Vorsitzende des am vergangenen Mittwoch neu gegründeten EU Antidiskriminierungsverbands e.V., Nicolai Wiedow, die Ziele des Verbandes.
Trotz entsprechender gesetzlicher Grundlagen (verschiedene EU-Richtlinien und seit 1.8. 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG) würden Alter und Behinderung in der Praxis häufig als Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung oder Ausgrenzung betrachtet.
So seien etwa die Chancen älterer Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt deutlich schlechter als die von Bewerbern mittleren Alters. Und Behinderung bedeute oft eine unüberwindliche Schranke für Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben.
„In vielen Fällen, in denen die Betroffenen eine offensichtliche Diskriminierung einfach hinnehmen, wäre es möglich rechtliche Schritte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlung-Gesetz einzuleiten. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Öffentlichkeit und die Politik für das Problem Diskriminierung sensibilisiert werden“, so Wiedow.
Der EU Antidiskriminierungsverband e.V. (Kurzbezeichnung ADVS) wird durch seine Arbeit auch allgemeine Ziele der Europäischen Union und insbesondere die EU-Initiative „Für Vielfalt – Gegen Diskriminierung“ aktiv unterstützen. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang vom ADVS auch, dass über wichtige Ziele der EU im Saarland zu wenig informiert wird. „Wenn man Leute auf der Straße fragt, ob die wissen, dass 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle ist, dann wissen die meisten nichts damit anzufangen“, beklagt Wiedow.
Dem neu gewählten Vorstand des EU Antidiskriminierungsverbands e.V. gehören neben Nicolai Wiedow noch Heike Hell und Ralf Georgi an.